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Was Stromwechsler beachten müssen

Auf keinen Fall länger als sechs Monate sich an den neuen Vertrag binden. Der Wettbewerb hat gerade begonnen, die Strompreise werden weiter sinken.

* Der Stromzähler wird nicht ausgewechselt und bleibt Eigentum des bisherigen Versorgers.

* Es gibt zum Beispiel Mengenrabatt für Wohngemeinschaften.

* Die Zusatzkosten sollte Netz-, Zählergebühr und Steuern enthalten.

* Lassen sie sich nicht auf Mindestabnahmenmengen ein.

* Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als vier Wochen betragen.

* Bei einem Konkurs eines Neustromanbieters ist der alte Anbieter verpflichtet, den früheren Kunden wieder mit Strom zu versorgen - er bestimmt aber die Konditionen.
 
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