Freistellungsauftrag
Lassen Sie Ihr Geld für sich arbeiten! Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen müssen versteuert werden. Innerhalb bestimmter Grenzen sind Ihre Kapitalerträge jedoch steuerfrei. Denn Sie können einen Sparerfreibetrag in Anspruch nehmen.
Ihre Erträge aus Kapitalvermögen belegt der Staat grundsätzlich mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Erträge bis zu einer Höhe von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für Verheiratete sind jedoch steuerfrei. Diese Beträge verstehen sich inklusive Werbungskosten-Pauschale. Innerhalb dieses Sparerfreibetrages wird keine Abgeltungsteuer erhoben. So erteilen Sie einen Freistellungsauftrag Damit Sie diese Steuerbefreiung erhalten, beauftragen Sie bitte Ihre Volksbank, Ihre Erträge frei zu stellen. Reichen Sie hierfür einfach einen Freistellungsauftrag bei Ihrem Bankberater ein. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Freibetrag ändern möchten. Den Freistellungsauftrag können Sie hier herunterladen und direkt am Bildschirm ausfüllen, bitte vergessen Sie dabei nicht Ihre Steuer-Identifikationsnummer einzutragen. Drucken Sie den Auftrag aus und unterschreiben Sie diesen. Wenn Sie verheiratet sind muss das Formular auch von Ihrem Ehepartner unterschrieben werden. Formular einfach schicken oder abgeben Senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Freistellungsauftrag zu oder geben Sie ihn bei Ihrer Volksbank Filiale ab. Alles Weitere erledigen wir für Sie. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen unserer Berater.
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